Tätigkeitsschwerpunkt
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Familien- und Erbrecht.
Meine Meinung ist:
"Wer sich jeder Aufgabe gewachsen glaubt, taugt meist für keine."
Ein Rechtsanwalt kann meiner Ansicht nach niemals in allen Rechtsgebieten "Experte" oder "Spezialist" sein. Er kann es behaupten - aber er wird es nie erfüllen können. Ich berate Sie gerne im Familien- und Erbrecht - vereinbaren Sie einen Termin und Sie werden sich davon überzeugen können.
Die Schwerpunkte in den Rechtsgebieten Familien- und Erbrecht liegen in folgenden Bereichen, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:
- Ehescheidungsverfahren und Folgesachen (Zugewinnausgleichsansprüche, Unterhaltsansprüche, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung)
- Unterhaltsberechnungen (beispielsweise von Kindesunterhaltsansprüchen, Trennungsunterhaltsansprüchen, nachehelichen Unterhaltsansprüchen)
- Sorge- und Umgangsangelegenheiten
Erbrecht
- Erbauseinandersetzungen
- Geltendmachung von Vermächtnissen
Sollten Sie Ihr Problem nicht wieder finden, zögern Sie bitte nicht mich dennoch zu kontaktieren.
Wenn ich Ihnen bezüglich Ihres Rechtsproblems nicht behilflich sein kann, gebe ich Ihnen gerne einen Tipp an welchen Kollegen oder welche Kollegin Sie sich wenden können.